Bauherrn-Info

Planung
Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle, möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012, zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muß frostfrei, trocken, begehbar und frei zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der strassenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann.

Wer beantragt den Hausanschluss?
Der Hausanschluss wird vom Eigentümer beantragt. Formulare erhalten Sie vom WBV (Frau Pyko, Telefon: 04322 / 695 - 168) oder als PDF-Datei im Download-Bereich. Für die weitere Bearbeitung werden ein verbindlicher Lageplan sowie Keller- und Untergeschosszeichnungen (mit Kennzeichnung der gewünschten Übergangsstelle) benötigt. Bitte bedenken Sie: Die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses hängt von den Versorgungsmöglichkeiten ab. Es ist mit unterschiedlichen Ausführungszeiten zu rechnen. Ersparen Sie sich und dem WBV bitte unnötige Terminprobleme und stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.

Wer legt die Leitungsführung fest?
Den Verlauf der Leitung (Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des WBV und Ihrer Hausinstallation) legen die Fachleute des WBV fest, wobei Ihre Wünsche, soweit möglich, berücksichtigt werden.

Was gehört zur Hausinstallation?
Die Hausinstallation umfaßt alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle.

Kann die Hausinstallation in Eigenleistung erstellt werden?
Nein! Sie darf nur durch ein vom DVGW zugelassenes Unternehmen hergestellt und unterhalten werden. Die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften des WBV sind dabei zu beachten.
Das von Ihnen beauftragte Unternehmen legt dem WBV die Planung der Anlage zur Prüfung vor. Nur wenn dort keine Einwände bestehen, darf der Installateur mit den Arbeiten beginnen.
Anlagen, die nicht von einem zugelassenen Unternehmen erstellt wurden, werden nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen.

Was ist bei Neuverlegung und Reparatur von Trinkwasser-Hausinstallation zu beachten:
Das gelieferte Wasser des Wasserbeschaffungsverbandes Rumohr entspricht in allen Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Bedingt durch den gegebenen pH-Wert unseres Wassers zwischen 7,2 und 7,4 und dem im Wasser gelösten Gesamt-Kohlenstoffgehalt (TOC) von 2,5 bis 3,0 mg/l ist davon auszugehen, dass bei Hausinstallationen aus Kupfer dieses aus Leitungen gelöst werden kann. Eine Anreicherung von Kupfer im Trinkwasser ist somit bei Stagnationswasser (Wasser, das längere Zeit in Kupferleitungen und Anlagenteilen steht) zu erwarten.

Der Installateur hat sich vor der Planung beim Verband über die vorhandene Wasserqualität zu informieren (z.B. Internet, www.wbv-rumohr.de, hier stehen die Wasseranalysen zur Verfügung) um ein geeignetes Rohrmaterial zu empfehlen. Grundsätzlich ist im Verbandsgebiet Kupfer nicht als Rohrmaterial geeignet für Neuinstallationen und Reparaturen. Grundlage für die Wahl des Rohrmaterial sind die DIN 50930 Teil 6 und die DIN EN 12502.

Als geeignetes Rohrmaterial werden Edelstahl, Kunststoff (PE) oder Verbundrohre aus Kunststoff und Aluminium vorgeschlagen, die mit entsprechenden Press- oder Schraubfittings verbunden werden. Ihr Installateur kann Ihnen hierzu weitere Auskunft geben.

Grundsätzlich müssen die nach der DIN 1988 vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen eingebaut und die Baumaße eingehalten werden. Eine elektrische Erdung ist an der Wasserleitung nicht möglich (z.B. Schutzerdung, Potentialausgleich). Der Eigentümer hat hierfür gem. § 12 AVBEltV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden) entsprechende Einrichtungen zu schaffen.

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